Hochzeit ohne Standesamt

Seit dem Jahr 2009 ist die kirchliche Hochzeit ohne Standesamt möglich. Wir klären, was ein Verzicht auf eine standesamtliche Eheschließung für Euch als Ehepaar bedeutet.

Hochzeit ohne Standesamt
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Die Ehe nur vor Gott eingehen

Für viele Paare, die in der Kirche zueinander Ja sagen möchten, ist die kirchliche Trauung wichtiger als der Gang zum Standesamt – der wird häufig als eher leidiges, bürokratisches Erfordernis betrachtet. Gleich zu Beginn sei Euch gesagt, dass von der Gesetzesänderung lediglich Paare profitieren, die in der katholischen Kirche heiraten möchten. Gemäß dem katholischen Glauben war schon immer erst die vor Gott eingegangene Ehe gültig und unaufhebbar. In der evangelischen Kirche betrachtet man die staatlichen Dokumente vom Standesamt nach wie vor als erforderlich. Doch auch bei katholischen Kirchen könntet Ihr auf Widerstand stoßen. Hier ist das neue Gesetz umstritten, und nicht jeder Priester verheiratet Paar ohne standesamtliche Dokument. Vor allem, weil ohne eine zuvor geschlossene Zivilehe nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Partner vielleicht schon verheiratet ist.

Nachteile einer Hochzeit ohne Standesamt

Ohne die eingegangene Zivilehe gelten für Euch als Ehepaar außerdem einige Einschränkungen. Eine Ehe, die nur vor Gott geschlossen wurde, wird im rechtlichen Sinn nicht als vollwertige Ehe angesehen. Daraus resultiert, dass die Rechte, die mit einer standesamtlichen Hochzeit einhergehen bei einer rein kirchlichen nicht abgesichert sind. Es besteht also kein Anspruch auf den Steuerfreibetrag, gibt Erbrecht, keinen Unterhalt bei Trennung oder Tod eines Partners, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe. Genau genommen gilt eine nur in der Kirche geschlossene Ehe vor dem Gesetz als nichteheliche Gemeinschaft. Gleiches trifft im Übrigen auch auf die freie Trauung zu.

Sinnvoll ist eine Hochzeit ohne Standesamt hingegen z.B. für Verwitterte, die auf Witwenrente angewiesen. Auch andere Ansprüche wie der Unterhalt eines Partners nach der Scheidung würden nach einer erneuten standesamtlichen Hochzeit verfallen.