Dokumente für die kirchliche Trauung

In Abhängigkeit von Eurer Konfession variieren die erforderlichen Dokumente für die kirchliche Trauung. Sowohl bei der Heirat in einer katholischen als auch einer evangelischen Kirche benötigt Ihr:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufbescheinigung bzw. Taufurkunde: versichert, dass Ihr beide Mitglied der Kirche seid, enthält den Nachweis der Konfirmation bzw. Firmung sowie den Ledigennachweis. Das Dokument wird in dem Pfarrbüro angefordert, in welchem die Taufe durchgeführt wurde.
Kirchliche Trauung Dokumente
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Hinzu kommt jeweils das jeweils Folgende:

Dokumente für die kirchliche Trauung: katholisch

  1. Falls Ihr nicht in Eurer Heimatgemeinde heiraten werdet: Traulizenz bzw. Entlassschein Eures Heimatpfarrers
  2. Falls der Pfarrer Eurer Gemeinde Euch in einer anderen Kirche trauen wird: Einwilligung des dortigen Pfarrers (Delegation).
  3. Teilnahmebescheinigung eines absolvierten Ehevorbereitungskurs
  4. Falls einer von euch beiden nicht katholisch ist: Dispens (wird nur in Ausnahmefällen anerkannt)

Die Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung bzw. die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung ist in der katholischen Kirche nicht mehr notwendig. Nur wer die Ehe vor Gott schließt ist nach katholischem Verständnis ein Ehepaar. Hier ist eine Hochzeit ohne Standesamt also möglich. Zu beachten: Wer auf die standesamtliche Eheschließung verzichtet, ist aus juristischer Sicht nicht verheiratet.

Dokumente für die kirchliche Trauung: evangelisch

  1. Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung bzw. die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung (ist lt. Gesetz nicht mehr nötig, wird von den meisten evangelischen Kirchen dennoch gewünscht).
  2. Falls Ihr nicht in Eurer Heimatgemeinde heiraten werdet: Zäsion oder Dimissiorale (wird vom zuständigen Pfarramt ausgestellt)
  3. Falls der Pfarrer Eurer Gemeinde Euch in einer anderen Kirche trauen soll: Einwilligung des dortigen Pfarrers.

Unterlagen für die kirchliche Trauung: ökumenisch

Im eigentlichen Sinne gibt es keine ökumenische Trauung, denn der Geistliche, der die Trauung leitet, ist entweder katholisch oder evangelisch. Gleiches trifft auf die ausgewählte Kirche zu. Der Pfarrer der anderen Religion ist allerdings anwesend und nach Absprache an der Zeremonie beteiligt.

  1. Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung oder die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung.
  2. Dispens desjenigen Partner, der nicht in der Heimatgemeinde heiratet